e-werk Reinbek-Wentorf GmbH
 
 

Marktkommunikation

An dieser Stelle finden Sie unsere Marktkommunikationsdaten zur Umsetzung des Beschlusses der BNetzA zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009).

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Anzeige gemäß Beschluss BK 6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006

Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt. Das e-werk Reinbek-Wentorf GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität.

Informationen für Marktpartner vom Strom-Vertrieb des e-werks

Hier das Informationsblatt zum Download

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Informationen für Marktpartner vom Strom-Verteilnetzbetreiber des e-werks

Hier das Informationsblatt zum Download

(40 kB)

Informationen für Marktpartner vom Gas-Verteilnetzbetreiber des e-werks

Hier das Informationsblatt für Gas zum Download

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Informationen für Marktpartner vom Gas-Vertrieb des e-werks

Hier das Informationsblatt für Gas zum Download

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