Marktkommunikation
An dieser Stelle finden Sie unsere Marktkommunikationsdaten zur Umsetzung des Beschlusses der BNetzA zur Festlegung einheitlicher Geschäftsprozesse und Datenformate zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität (BK6-06-009).
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Anzeige gemäß Beschluss BK 6-06-009 Ziffer 6 vom 11.07.2006Durch den Beschluss BK6-06-009 der 6. Beschlusskammer vom 11.07.2006 hat die Bundesnetzagentur verbindliche Vorgaben zu Geschäftsprozessen, Nachrichtentypen und Fristen zur Abwicklung der Belieferung von Kunden mit Elektrizität festgelegt. Das e-werk Reinbek-Wentorf GmbH hat die Vorgaben dieses Beschlusses fristgerecht umgesetzt und zeigt hiermit an, von der Möglichkeit gemäß Ziffer 6 des Beschlusses Gebrauch zu machen, wonach der Datenaustausch der mit unserem Unternehmen verbundenen Vertriebsorganisation (verbundenes Unternehmen im Sinne von § 3 Nr. 38 EnWG) abweichen kann. Die übrigen Lieferanten erhalten Informationen im Tenor des Beschlusses zu gleichwertigen Zeitpunkten, in gleichwertigem Umfang und gleichwertiger Qualität. |
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Informationen für Marktpartner vom Strom-Vertrieb des e-werksHier das Informationsblatt zum Download |
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Informationen für Marktpartner vom Strom-Verteilnetzbetreiber des e-werksHier das Informationsblatt zum Download |
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Informationen für Marktpartner vom Gas-Verteilnetzbetreiber des e-werksHier das Informationsblatt für Gas zum Download |
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Informationen für Marktpartner vom Gas-Vertrieb des e-werksHier das Informationsblatt für Gas zum Download |
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