e-werk Reinbek-Wentorf GmbH
 
 

Netzentgelte

Für die Nutzung der Netze und Anlagen sind entsprechende Netznutzungsentgelte zu entrichten. Nähere Informationen finden Sie hier.

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Die Entgelte für den Zugang zu den Gasversorgungsnetzen des e-werk Reinbek-Wentorf GmbH basieren auf den Kalkulationsgrundsätzen der Gasnetzentgeltverordnung vom 25.07.2005. Die Bundesnetzagentur legt auf der Grundlage der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) jährliche Erlösobergrenzen für jedes Gasnetz fest. Das e-werk Reinbek-Wentorf GmbH hat auf dieser Basis gemäß § 17 ARegV in Verbindung mit den Regelungen der GasNEV Netzentgelte ermittelt. Seit dem 01.10.2007 bildet die Festlegung des § 6 der "Vereinbarung über die Kooperation gemäß § 20 Abs. 1 b) EnWG zwischen den Betreibern von in Deutschland gelegenen Gasversorgungsnetzen" in der Änderungsfassung vom 29. Juli 2008 die Grundlage für die Ermittlung der Entgelte. In den Preisblättern sind gemäß § 6 Ziffer 4 der Kooperationsvereinbarung die auf den gesamten Transportweg ab dem virtuellen Handelspunkt bezogenen (gewälzten) Ausspeisentgelte dargestellt.

Entgelte für Messung und Abrechnung Gas

Hier finden Sie die Messpreise für die Bereitstellung der Zählereinrichtungen, Ablesung, Datenaufbereitung und Datenbereitstellung. Stand 01.01.2010

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Entgelte für Messung und Abrechnung

Preisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009
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Netzentgelte Gas für Kunden ohne Leistungsmessung

Das Preisblatt SLP kommt für Kunden zur Anwendung, die ihren Gasbedarf aus dem Netz der e-werk Reinbek-Wentorf GmbH beziehen und deren Gasbedarf insgesamt in der Regel bis einschließlich 1,5 Mio. kWh im Jahr und die maximale stündliche Ausspeiseleistung weniger als 500 kW beträgt. Stand 01.01.2010
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Netzentgelte Gas für Kunden ohne Leistungsmessung

Preisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009

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§ 23 EnWG Erbringung von Ausgleichsleistungen

Erbringung von Ausgleichsleistungen gemäß § 23 EnWG Abhängig von der konkreten Ausgestaltung des Zugangsmodells zu den Gasnetzen und nach dessen Festsetzung durch die Bundesnetzagentur wird das e-werk Reinbek-Wentorf GmbH eine Regelung zur Erbringung und Abrechnung von Ausgleichsleistungen veröffentlichen.

Netzentgelte Gas für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Das Preisblatt GLP kommt für Kunden zur Anwendung, die ihren Gasbedarf aus dem Netz des e-werk Reinbek-Wentorf GmbH beziehen und deren Gasbedarf insgesamt in der Regel größer 1,5 Mio. kWh im Jahr oder die maximale stündliche Ausspeiseleistung mehr als 500 kW beträgt. Für diese Kunden ist eine Leistungsmessung erforderlich. Stand 01.01.2010
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Netzentgelte Gas für Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Preisblatt vom 01.01.2009 bis 31.12.2009

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